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Partnerschaft unter Banken
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Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 07.11.2011
Banken sind durchaus bereit, ihre Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Sebastian D. war völlig überrascht, als ihm der Ansprechpartner bei seiner Hausbank, der örtlichen Volksbank, während eines Kreditgesprächs vorschlug, "als zusätzlichen Baustein zur Gesamtfinanzierung" die für Nordrhein-Westfalen, dem Unternehmenssitz von D., zuständige Bürgschaftsbank hinzuzuziehen. Während der bisherigen Zusammenarbeit hat D. mit seinen Kreditinstituten in dieser Hinsicht andere Erfahrungen gemacht. Ohne Ausnahmen wurden lediglich eigene Kreditprogramme der jeweiligen Bank mit dem immer wiederkehrenden Hinweis auf angeblich "günstige Zinssätze" angeboten. Selbst die mehrfach geäußerten ausdrücklichen Bitten, alternative Finanzierungsangebote zu prüfen, verliefen regelmäßig im Sand. D. will die Verantwortung für diese einseitige Beratung allerdings nicht nur bei den Banken suchen. Immerhin, so räumt er heute selbstkritisch ein, hätte er ja auch eigenverantwortlich recherchieren können und mit Hilfe seines Steuerberaters zumindest das eine oder andere Grobkonzept vorab präsentieren können.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs räumte der Gesprächspartner von D. auch ein, dass es "in der Vergangenheit tatsächlich nicht einfach war, öffentliche Finanzierungshilfen zu beantragen". Ob diese Schwierigkeiten nun eher hausgemacht und damit bei der Volksbank selbst lagen oder ob es andere Problemfelder gab, ließ er dabei offen. Im Ergebnis, so versicherte er D. jedenfalls, "gehören die Angebote öffentlicher Kreditgeber nun aber regelmäßig zum Beratungsumfang". Hinzu kam, auch dieser Hinweis schien dem Bankmitarbeiter wichtig, dass "gerade in den schwierigen Monaten der Finanzkrise vor allem die Bürgschaftsbanken sich einmal mehr als verlässlicher Finanzierungspartner gezeigt haben". Auf die Hilfe der Bürgschaftsbank ist D. in der Tat angewiesen. Durch bereits bestehende Kredite, die mit Grundpfandrechten zu Gunsten der finanzierenden Banken belastet sind, besitzt er so gut wie keine weiteren Sicherheiten mehr, die den Ansprüchen der Bankinstitute genügen. Dieser Mangel steht jedoch in erheblichem Widerspruch zu seiner zumindest befriedigenden Kreditwürdigkeit, die seine Bank übrigens auch schon in der Vergangenheit nicht in Frage stellte.
D. beurteilte die Kooperationsbereitschaft seiner Bank zunächst zwar mit einer aus seiner Sicht erforderlichen Zurückhaltung, er sah andererseits aber keinen Grund, daran zu zweifeln, da ihm der Volksbankmitarbeiter während der bisherigen Zusammenarbeit keinen Grund gab, seine Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit in Frage zu stellen.
Dieses Vertrauen bestätigte sich bereits einige Tage nach diesem Gespräch, als der Bankmitarbeiter D. mitteilte, dass nach einer ersten Prüfung durch die Bürgschaftsbank zwar noch weitere Unterlagen benötigt würden, der Bewilligung einer Bürgschaft aber "zumindest grundsätzlich nichts im Wege stehe". Offensichtlich konnte diese außerordentlich kurze Bearbeitungszeit vor allem deshalb eingehalten werden, weil die Hausbank von D. die positive Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit ausdrücklich herausstellte. Auch das war in der Vergangenheit keineswegs immer der Fall gewesen, da es fast schon zum guten Ton zu gehören schien, während laufender Kreditverhandlungen immer wieder Nachforderungen zum jeweils "endgültigen Nachweis der Kreditwürdigkeit" von D. zu stellen. Das war nicht nur ärgerlich, sondern kostete vor allem Zeit und Geld, da der Steuerberater von D. einen Großteil der Forderungen stets mit aussagefähigen Unterlagen belegen musste. Umso mehr freut es ihn, dass nun offensichtlich ein Umdenkungsprozess stattgefunden hat, von dem sowohl der Unternehmer als auch seine Hausbank profitieren sollten.
Im Ergebnis wurde schließlich vereinbart, dass D. in einem weiteren Gespräch mit der Volksbank die für die endgültige Bereitstellung der Bürgschaft erforderlichen Kreditunterlagen beibringt, diese von seiner Bank zunächst durchgesehen und geprüft werden und von dort an die Bürgschaftsbank weitergeleitet werden. Ob gegebenenfalls ergänzende Informationen zur Vorlage bei der Bürgschaftsbank erforderlich sind, wird auf dem kurzen Dienstweg zwischen Hausbank und Bürgschaftsbank möglichst zeitnah geklärt.
Interessant und für D. auch ein wenig überraschend ist die offensichtlich völlig problemlose Verbindung zwischen Hausbank und Bürgschaftsbank. Während des bisherigen Verhandlungsverlaufs erhielt er nie den Eindruck, dass hier möglicherweise Konkurrenzinstitute um einen Kunden werben. Das führt D. durchaus auch auf seine Hausbank zurück, die sich offenbar in der nach wie vor wirtschaftlich schwierigen Lage als sprichwörtlicher "Kreditgeber" und nicht etwa als "Kreditbremser" sieht.
Autor: Michael Vetter
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