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Vermögen richtig aufteilen

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform Magazin, 07.06.2011


Das Vermögen vieler Unternehmerfamilien besteht häufig vor allem aus dem eigenen Unternehmen. Diversifiziert angelegtes Privatvermögen hingegen ist selten.

Doch es gibt Wege, dieses Klumpenrisiko zu entschärfen.

Die folgenden Risiken bestehen im Zusammenhang mit unternehmerischem Vermögen: Da wäre zum einen das Risiko der Ertragskraft. Diese kann aufgrund von Managementfehlern oder durch externe Marktentwicklungen sinken. Persönliche Schicksalsschläge ebenso wie weltweite Krisen können Umsatz und Ertrag einbrechen lassen. Sinkt die Ertragskraft über mehrere Jahre, müssen nicht nur Ausschüttungen aus dem Unternehmen verringert oder eingestellt werden, sondern es kann sogar der Fortbestand des Unternehmens in Frage gestellt sein.

Das Privatvermögen des Unternehmers hingegen ist oft durch Gesellschafterdarlehen, Pensionszusagen oder an das Unternehmen vermietete Immobilien gebunden. Diese Vermögenswerte sind im Krisenfall des Unternehmens nur eingeschränkt verfügbar. Bei der Vergabe von Firmenkrediten fordern Banken häufig, dass der geschäftsführende Gesellschafter eine persönliche Haftung übernimmt. Dadurch ist im Krisenfall der Firma auch das Privatvermögen des Unternehmers bedroht. Mehr noch: Wenn sich die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verschlechtert und Banken keine weiteren Kredite mehr vergeben, schießt mancher Unternehmer Kapital aus seinem Privatvermögen nach.

Hinzu kommt: Mittelständische Familienunternehmen sind in der Regel nicht börsennotiert, die Anteile am Unternehmen können also nicht täglich verkauft werden. Eine „Umwandlung“ in liquides Vermögen ist nur durch einen (Teil-)Unternehmensverkauf denkbar. Dieser aber erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung, so dass der Unternehmenswert nur mittelfristig realisiert werden kann.

Oft gelesen, nach wie vor unterschätzt: Einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung zufolge werden im Zeitraum 2010 bis 2014 rund 110.000 Unternehmen zur Übergabe anstehen, 86 Prozent davon aus Altersgründen. Beschäftigt sich der Unternehmer nicht rechtzeitig mit seiner Nachfolge, besteht die Gefahr, dass er den optimalen Zeitpunkt für den Unternehmensverkauf verpasst und sich zu ungünstigen Konditionen vom Unternehmen trennen muss.

Denn nicht alle Erben eines Unternehmens sind interessiert, das Unternehmen fortzuführen. Wird das Unternehmen an nur einen Erben übertragen, muss ein gerechter Ausgleich für die anderen Erben geschaffen werden. Hinreichendes Privatvermögen erlaubt eine Abfindung der anderen Erben und vermeidet eine Belastung des Unternehmens durch Ausgleichszahlungen.
 

Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Die klassische Vermögensverwaltung fokussiert sich im Allgemeinen nur auf das liquide Wertpapiervermögen. Unternehmerische Beteiligungen und andere illiquide Vermögenswerte (wie Immobilien, Kunstsammlungen) werden nicht berücksichtigt. Aber erst die Betrachtung des Gesamtvermögens ermöglicht eine vollständige Vermögensanalyse und die Aufdeckung von Risiken. Deshalb sollte sich der Unternehmer die Zeit nehmen, gemeinsam mit seinem Steuerberater oder einem auf Vermögensstrukturierung spezialisierten Berater das Gesamtvermögen zu analysieren. Durch diese Analyse können Risiken identifiziert, langfristige Anlageziele definiert und ein strategisches Konzept für das Familienvermögen entwickelt werden.

Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund:

Wie soll die langfristige Vermögensstruktur aussehen?

In welchem Umfang soll Privatvermögen gebildet werden? In welcher Höhe können dazu Gewinnausschüttungen aus dem Unternehmen erfolgen?

In welche Anlageklassen soll investiert werden?

Wer ist für die Vermögensverwaltung und das Vermögenscontrolling zuständig (ausgewählte Familienmitglieder und/oder externe Berater)?

Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Risiken zu begrenzen?

Wie kann das Vermögen möglichst steueroptimiert an die Nachfolgegeneration übertragen werden?

Wie ist die Nachfolge im Unternehmen zu regeln? Gibt es familieninterne Nach¬folger oder wird der Einsatz eines Fremdgeschäftsführers bevorzugt? Ist der Unternehmensverkauf eine Option?

 

Damit im Krisenfall des Unternehmens nicht auch das Privatvermögen gefährdet wird, ist es ratsam, eine Trennung von unternehmerischem und privatem Vermögen vorzunehmen. Ebenfalls sollte sichergestellt werden, dass das Unternehmen nicht durch private Angelegenheiten des Unternehmers (etwa Scheidung) belastet wird. Dies erfordert eine ganzheitliche Vermögensstrategie, die sowohl das Privat- als auch das Betriebsvermögen umfasst.

Eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Vermögens und eine langfristige Vermögensplanung decken auf, ob ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um die privaten Vermögensziele der Unternehmerfamilie sicherzustellen. Wenn diese Berechnungen ergeben, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, sind geeignete Maßnahmen zu prüfen: Ist der Abschluss einer Lebens- oder Renten¬versicherung sinnvoll? Sind im Unternehmen Mittel (etwa Gesellschafterdarlehen) gebunden, die zurückgeführt werden können? Kann das Unternehmen Gewinne ausschütten ohne dadurch seine Leistungsfähigkeit einzuschränken? Ist die Pensionszusage des Unternehmens an den geschäftsführenden Gesellschafter durch eine an diesen verpfändete Rückdeckungsversicherung geschützt?
 

Asset Protection

Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Risikoreduzierung ist die Wahl einer haftungsbeschränkenden Rechtsform für das Unternehmen. Darüber hinaus setzen Unternehmer zunehmend Vermögensschutzstrategien („Asset Protection“) ein, um das private Vermögen vor dem Haftungszugriff Dritter zu schützen. Diese Strategien sehen die Übertragung von Vermögenswerten auf Dritte vor. Verbreitet ist die Vermögensverlagerung auf die Ehefrau oder Kinder. Auch durch die Schaffung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft kann der Zugriff von Gläubigern auf das Privatvermögen beschränkt werden. Gesellschafter sind Angehörige und der Unternehmer – vielleicht auch nur mit einem kleinen Anteil – selbst. Im Gesellschaftsvertrag können weitreichende Regelungen getroffen werden, die die Angehörigen binden, etwa hinsichtlich Ausschüttungen, Geschäftsführung, Mitspracherechte, Verfügungsmöglichkeiten über Gesellschaftsanteile.

Ein weiterer Ansatz zum Vermögensschutz ist die Errichtung einer Familienstiftung. Diese Lösung ist bei Unternehmern jedoch weniger beliebt, da bei einer Familienstiftung nach deutschem Recht die Verfügungsgewalt über das gestiftete Vermögen verloren geht.

Ein weiterer Baustein beim Vermögensschutz ist der Ehevertrag: Wenn dieser den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufhebt, ist der zur Befriedigung des Zugewinnausgleichs an den Ehepartner gezahlte Betrag dem Gläubigerzugriff entzogen.

Ist es sinnvoll, Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die Nach¬folgegeneration zu übertragen? Die Verfügungsgewalt über das Vermögen kann sich der Unternehmer durch Regelungen im Übertragungsvertrag zusichern lassen und auch künftige Erträge (etwa aus Immobilien) durch die Eintragung von Nießbrauchrechten erhalten. Auch Rückforderungsrechte kann sich der Übertragende für bestimmte Sondersituationen (darunter Scheidung, Geschäftsunfähigkeit) vorbehalten.

Wir sehen: Bei vielen Unternehmern hat das unternehmerische Vermögen eine herausragende Stellung. Ein „Klumpenrisiko Unternehmen“ lässt sich häufig nicht vermeiden. Jedoch gibt es Möglichkeiten, dieses Klumpenrisiko zu reduzieren und vor einem möglichen Gläubigerzugriff geschütztes Privatvermögen zu bilden.
 

Autor: Britt Niggemann, Diethard B. Simmert

 



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