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Herausforderung Compliance - Lösungsansätze für den Mittelstand

Creditreform Unternehmermagazin

Creditreform, 07.06.2011

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“, ist ein Bonmot, dass dem Russen Wladimir Iljitsch Uljanow, besser bekannt als Lenin, zugeschrieben wird.

Seinem kommunistischen Ursprung zum Trotz, behält die Redewendung auch in Zeiten der freien Marktwirtschaft seine Gültigkeit – wenn auch in leicht veränderter Form, denn: „Kontrolle verstärkt das Vertrauen“. Verliert ein Kunde oder Geschäftspartner das Vertrauen, wird sich das getrübte Verhältnis nicht so schnell wieder verbessern lassen. Bei der Pflege und Stärkung einer Vertrauensbasis helfen interne Kontrollmechanismen, die nach außen demonstrieren: Gesetze, Richtlinien, aber auch freiwillige Verhaltenskodizes werden vom Unternehmen eingehalten. Die Maßnahmen, die zur Einhaltung solcher Richtlinien ergriffen werden, lassen sich unter dem Oberbegriff „Compliance“ zusammenfassen. Compliance beschränkt sich aber nicht nur auf das Außenverhältnis eines Unternehmens, sondern dient ebenso der internen Risikominimierung und Schadensprävention.

Ein erfolgreiches Compliance-System erfordert einen hohen Einsatz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter, aber „Unternehmen sollten sich der Herausforderung Compliance stellen“, ist sich Silvia Rohe vom Verband der Vereine Creditreform e.V. sicher. Frau Rohe ist die Creditreform Expertin in Sachen Compliance und Anti-Fraud Management und bietet das Seminar „Herausforderung Compliance - Lösungsansätze für den Mittelstand“ an. Im Gespräch mit „Creditreform“ erklärt sie, an wen sich das Seminar richtet und welche Lerninhalte vermittelt werden.
 

Frau Rohe, der Begriff Compliance ist nicht selbsterklärend. Was verbirgt sich dahinter?

Das englische Wort Compliance bedeutet sowohl Regelkonformität, als auch Regelüberwachung. Das beinhaltet einerseits die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Richtlinien, die sich ein Unternehmen gegeben hat, andererseits deren ständige Überprüfung.
 

Das klingt nach viel Aufwand. Muss ein Unternehmen das leisten?

Es besteht letztendlich keine Rechtspflicht ein Compliance Management System einzuführen, aber Unternehmen müssen gemäß §130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bei Verletzungen der Aufsichtspflicht mit Konsequenzen rechnen. Diese grundsätzlichen Anforderungen lassen sich in ein Management System integrieren. Dazu profitiert von einer guten Compliance das ganze Unternehmen: Ziele sind schließlich neben einer vertrauensvollen Kundenbeziehung die Abwendung von Schaden für das Unternehmen, die Minimierung von Risiken und die Steigerung der Effektivität.
 

Gehen wir ins Detail: welche Gesetze gilt es einzuhalten und vor welchen Schäden schützt Compliance?

Gesetzliche Regelungen gibt es z.B. zum Datenschutz, zur Geldwäsche und zum Insiderhandel. Jedes Unternehmen muss diese Gesetze achten und für deren Schutz Sorge tragen, andernfalls drohen straf- und zivilrechtliche Folgen, wie Bußgelder oder Schadenersatz. Compliance dient in diesen Fällen der Schadensprävention. Die Risikoanalyse zur Identifizierung der wesentlichen Compliancerisiken ist daher die Stärke eines etablierten Compliance Management Systems.  Vielen Unternehmen geht die reine Einhaltung gesetzlicher Regelungen aber nicht weit genug und sie legen freiwillig an Moral und Ethik orientierte Richtlinien zum Geschäftsgebahren fest. Solche freiwilligen Verhaltensvorgaben wirken sich positiv auf das Image aus und zeugen von einer guten Unternehmenskultur.
 

Aber braucht wirklich jedes Unternehmen zwangsläufig ein aufwändiges Compliance System?

Wie gesagt, niemand wird zur Compliance gezwungen. Trotzdem gelten für alle die gleichen Gesetze - deren Einhaltung muss also gewährleistet sein. Abgesehen davon wird jeder, der am Geschäftsleben teilnimmt, mit Risiken konfrontiert. Je nach Art des Geschäfts sind das z.B. Bestechlichkeit, Untreue, oder Bilanzdelikte. Mit einem Compliance Management System lassen sich frühzeitig potentielle Risiken und Fehlverhalten erkennen und verhindern.
 

Führt das dann zur totalen Überwachung der Mitarbeiter?

Keineswegs. Compliance ist kein Überwachungsstaat, sondern liefert klare Richtlinien und Vorgaben, an denen sich nicht nur Mitarbeiter, sondern auch die Geschäftsführung orientieren kann. Außerdem erstreckt sich ein gutes System auch auf den Schutz der Arbeitnehmer, z.B. im Bereich der Arbeitssicherheit, oder auf die Durchsetzung von Corporate-Responsibility-Vorgaben.   
 

Ein sehr komplexes Thema. Wie vermitteln Sie es in Ihrem Seminar?

Die Teilnehmer erhalten zunächst einen kompakten Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Compliance Risiken und wie sie identifiziert werden können. Danach vermittle ich die Grundelemente des Compliance Managements. Dazu gehören unter anderem die Etablierung eines funktionierenden Systems, die Schaffung einer Compliance Kultur und die Festlegung von Standards und Methoden zur Verhinderung oder Aufdeckung fehlerhaften Verhaltens.  
 

Für wen eignet sich ein Compliance System, bzw. an wen wendet sich Ihr Seminarangebot?

Compliance beschränkt sich nicht nur auf große Konzerne, gerade kleine und mittelständische Unternehmen können von der Einführung eines solchen Systems profitieren. Mein Seminar richtet sich daher ausdrücklich an mittelständische Unternehmen, deren Compliance Beauftragte oder solche, die es werden wollen.
 

Verletzen wir Datenschutz-Gesetze, wenn wir noch etwas über Ihre Person preisgeben möchten?

Ich antworte freiwillig, daher geraten wir in keinen Gesetzeskonflikt: ich bin seit 2007 beim Verband der Vereine Creditreform e.V. beschäftigt und war davor Gruppenleiterin Risikomanagement bei der Toyota Kreditbank. Zuletzt habe ich berufsbegleitend meinen Abschluss zum „Certified Compliance Professional“ (CCP) an der Frankfurt School of Finance and Management gemacht. In meiner Tätigkeit bei Creditreform entwickle ich unter anderem datenbasierte Lösungen und Beratungskonzepte zum Thema Betrugsprävention und Compliance im Finanzsektor und trage Sorge für deren Umsetzung.

Erfahren Sie mehr über Compliance Management Systeme, deren Nutzen und wie man sie im eigenen Unternehmen einführt: am 11. Oktober in Frankfurt, am 15. November in Köln und am 01. Dezember in München. Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.creditreform.de/akademie oder bei Petra von Zehmen unter akademie@creditreform.de.



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